Mit der Verabschiedung des Gesetzes
zur Polizeistrukturreform „Polizei Brandenburg
2020“ des Landes Brandenburg durch den Brandenburgischen
Landtag und der Veröffentlichung im Gesetz- und
Verordnungsblatt Nr. 42 für das Land Brandenburg am 20.
Dezember 2010 sind die rechtlichen Grundlagen für die
Polizeistrukturreform im Land Brandenburg geschaffen worden.
Das Gesetz führt die Polizeipräsidien Frankfurt
(Oder) und Potsdam, das Landeskriminalamt und die Landeseinsatzeinheit
(LESE) zu einem Polizeipräsidium zusammen. Es trat mit Wirkung
vom 1. Januar 2011 in Kraft. Die Fachhochschule der Polizei in
Oranienburg (FHPol) und der Zentraldienst der Polizei (ZdPol) bleiben
als Polizeieinrichtung weiter bestehen.
Aufbau des neuen Polizeipräsidiums:
Bereich
I (ehemaliges
Polizeipräsidium Frankfurt (Oder))
Bereich
II (ehemaliges
Polizeipräsidium Potsdam)
Bereich
III (ehemaliges Landeskriminalamt)
Bereich
IV (ehemalige Landeseinsatzeinheit).
Bisherige Schutzbereichs- und
Polizeiwachenstrukturen unterhalb der Präsidialebene
sowie Aufbau Landeskriminalamt und der
Landeseinsatzeinheit bleiben zunächst bis Ende 2011 bestehen.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes
zur Polizeistrukturreform und der Errichtung des neuen landesweiten
Polizeipräsidiums ist die Neuorganisation der Polizei jedoch
nicht abgeschlossen.
Weitere Informationen zur
Polizeistrukturreform erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums
des Innern
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