Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH
Auf
diesen Seiten hat
sich eine Aufstellung aller bekannt gewordenen school
shootings, beginnend in den 80iger Jahren des letzten Jahrhunderts
befunden. Darüber hinaus habe ich versucht Informationen zum
Themenkreis Amokläufe und speziell Amokläufe an
Schule
zusammenzuführen und natürlich Informationen zu den
Tätern, Ursachen und Hintergründen zu liefern. Natürlich
sind hier Artikel zu den einzelnen Ereignissen verlinkt gewesen. Zu
diesem Zeitpunkt war mir nicht bewusst, dass ich hier jemandem einen
Schaden zufüge. Darauf hat mich erst die KSP, namentlich Dr.
Richter hingewiesen.
Doch der Gletschertraum wurde
somit unlängst zum
Alptraum. Leider hat sich das Abmahnwesen zu einem lukrativen
Geschäftszweig entwickelt. Das muss ich nun am eigenen Leib
erfahren.
Aufgrund
der aktuellen Abmahnpraxis bzw. Forderungspraxis von
Schadensersatzleistungen wegen Verstoßes gegen das
Urheberrrecht auch bei vermischten Nachrichten tatsächlichen
Inhalts und von Tagesneuigkeiten,
die durch Presse oder
Funk
veröffentlicht worden sind, sogar bei Nennung der Quelle oder
Verlinkung, habe ich mich entschlossen, die strittigen Seiten demonstrativ aus
dem Netz zu nehmen.
Das Urheberrecht scheint einem Wandel zu unterliegen. Es stellt sich
die Frage, ob gegenwärtige Regelungenüberhaupt noch
zeitgemäß
sind.
Es gibt
einfach zu viele
Fragezeichen. Gemäß § 1 UrhG sind geschützt:
"Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst
genießen für ihre Werke Schutz nach
Maßgabe dieses
Gesetzes."
Handelt
es sich bei der Berichterstattung zum täglichen oder
nichtalltäglichen
Geschehen in Form von Nachrichtentxten nun um Werke der
Literatur, Wissenschaft oder Kunst?
Das Urhebergesetz schreibt hierzu
§
49 UrhG
Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung
und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel
sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen
aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden
Informationsblättern in anderen Zeitungen und
Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche
Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie
politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen
betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind.
Für
die
Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche
Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu
zahlen, es sei
denn, daß es sich um eine
Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche
Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder
Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der
Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht
werden.
Ich
möchte noch gar
nicht prüfen, ob Nachrichtenmeldungen im Einzelfalle die
Voraussetzungen eines Werks im Sinne des UrhG erfüllen oder
der
§ 49 UrhG einschlägig ist. Angesichts dieser
komplizierten
Rechtslage zu der nicht einmal die Gerichte eine einheitliche Meinung
vertreten, erschließt es sich mir überhaupt nicht,
dass
Blogger und Betreiber privater Webseiten zur Kasse gebeten
werden.
Gilt den den Grundsatz der Unschuldsvermutung überhaupt nicht
mehr? Was ist dem dem Grundsatz "in dubio pro reo". Ich bin mir sicher,
dass alle hier Betroffenen keineswegs jemanden
schädigen
wollten. Warum findet sich denn in der Vielzahl der Fälle noch
ein
Quellenhinweis oder gar ein link auf die Ursprungsseite im Anschluss an
den Artikel. Dies soll ja gerade darstellen, dass es sich
nicht
um eine Eigenschöpfung sondern eine Übernahme handelt.
Welche Möglichkeiten hat der Laie, wenn er prüfen
möchte, wer in unserer digitalen Welt auf welchen
Textbaustein ein Urheberrecht hat? Gibt es eine
Datenbank?
Angesichts der aktuellen Lage ist die aus meiner Sicht nicht
möglich.
All diese Erkenntnisse lassen nur den einen Schluss zu, es geht hier um
die Maximierung des Profits unter Zuhilfenahme der defizitären
Situation der Urheberrechts. Solange keine für jeden
verständlichen klaren Regelungen existieren wird es
immer
Institutionen und Unternehmen geben, die daran Gewinne erwirtschaften
wollen.
Es stellt sich die Grundfrage, geht es um Informationsfreiheit oder um
Gewinnmaximierung?
haben
es
sich nun zum Ziel
gesetzt, Verstöße jeglicher Art im Sinne ihrer
Mandanten zu verfolgen und entsprechende Schadensersatzforderungen zu
stellen und ggf. gerichtlich durchzusetzen.
Die Kanzlei KSP Dr. Seegers ist eine
der größten
Inkasso-Kanzleien in Deutschland und treibt ihrer Webseite zufolge
für eine Vielzahl von Unternehmen Forderungen ein. Die
Inkassoschreiben der Kanzlei KSP Rechtsanwälte ähneln
sich
und sind maschinell erstellt. Da
Inkassokanzleien üblicherweise sehr
routinemäßig vorgehen, gehen
sie teilweise sehr wenig auf den einzelnen Fall ein, da sie
von
ihrem Auftraggeber die Mitteilung bekommen, dass die Forderung zu Recht
besteht. Dies scheint in meinem, wie auch in vielen anderen
Fällen
der Fall zu sein. Ich glaube nicht, dass hier eine gründliche
Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt. Vielmehr gehe
ich
davon aus, dass Texte in einem automatisierten Verfahren ausfindig
gemacht werden auf die möglicherweise Rechte bestehen.
Wie viele andere
private webmaster und
blogger habe auch ich ein Schreiben bzgl. der Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen aus einer vermeintlichen
Urheberrechtsverletzung erhalten. Wie in vielen anderen Fällen
auch wird die Verwendung von Texten beanstandet, an denen dapd bzw.
afp
ausschließliche Nutzungsrechte inne haben soll. Inwiefern
dies in der Tat der Fall ist steht frei im Raum und bedarf der
Prüfung
Ohne
Zustimmung der Presseagenturen dapd bzw. afp o.a. sollen
die Texte über die Webseite verbreitet worden sein. Aus einer
unterstellten Rechtsverletzung leiten die KSP Rechtsanwälte
Schadensersatzansprüche nach den Grundsätzen der
Lizenzanalogie ab. Für Texte bis 1000 Zeichen werden EUR
200,
für
längere Texte EUR
300
verlangt. Darüber
hinaus werden Dokumentations- und Rechtsverfolgungskosten in nicht
unbeachtlicher Höhe geltend
gemacht. Das kann sich summieren und recht teuer werden.
Bei
Nichtzahlung wird
die gerichtliche
Geltendmachung
in Aussicht gestellt.
Wörtlich heißt es in dem Schreiben:
„Bei fruchtlosem
Ablauf der gesetzten Frist werden wir unserer Mandantschaft empfehlen,
ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Insbesondere behalten wir uns
vor, zusätzlich die unserer Mandantin zustehenden
Unterlassungsansprüche einschließlich Abmahnung
gegen Sie geltend zu machen.“
Webseiten
zum gleichen Thema
-
Geschäftsmodell Abmahnung -
Bei all dem
ist es wenig hilfreich, dass es vielen anderen
Bloggern/webmastern ebenso geht wie mir.
Weitere Informationen über KSP Dr. Seegers, Dr.
Frankenheim finden sich u.a. bei
System Familie, hat alle Schreiben von der KSP online
verfügbar
gemacht. So kann man sich auf das jeweils
nächste Schreiben bereits inhaltlich einstimmen.
Herr Thiel
hat seine website unter folgenden Slogan gestellt:
"Diese
Internetseite setzt sich dafür
ein, dass Einschränkungen der Informationsfreiheit, Zensur und
Verfolgung in Deutschland beendet werden und der
Rechtsstaat, vom Kopf wieder auf die Füße gestellt,
seiner Verantwortung für die
Menschen gerecht wird."
Abmahnung
dapd nachrichten GmbH durch KSP Rechtsanwälte
Im
Hintergrund steht die Firma dapd
nachrichten GmbH aus Berlin.
Diese lässt über die Kanzlei KSP Kanzlei Dr. Seegers,
Dr.
Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen wegen angeblicher
Urheberrechtsverletzungen aussprechen. Es geht um die Nutzung von
Texten.
Schlagzeilen
mit Bezug zum Thema Urheberrecht, Abmahn(un)wesen, Schadenersatz,
Leistunsschutzrecht, dapd, KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr.
Fankenheim u.a.
Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google
Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle 93/2010
Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen
Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn
urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer
Suchmaschine wiedergegeben werden. Ganzer Text
****
Rechtswissenschaftler
kritisieren geplante Änderung des UrhG
"Unmittelbar
vor der ersten Lesung im Bundestag über ein
Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet haben
führende Juristen die Gesetzesvorlage als ungerechtfertigt
kritisiert. In der vom Max-Planck-Institut für
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München
veröffentlichten Stellungnahme warnen sie vor
"unabsehbaren
negativen Folgen" eines solchen Schutzrechts."
LG Berlin:
Abmahnanwalt (Sandhage) wegen Erpressung und
Betrug angeklagt
(26.11.2012)
Abmahnungen sind – gerade bei den Empfängern
– mehr als unbeliebt.
Landläufig werden sie gerne schon mal als "Erpressung"
bezeichnet. Im Fall
eines Berliner Rechtsanwaltes könnte dieses Urteil bald ein
offizielles
sein: Die Staatanwaltschaft Berlin hat gegen den Anwalt Anklage wegen
Betruges und Erpressung
erhoben.
Unangenehm
wird es für Herrn Sandhage, wenn das Gericht eine
gewerbsmäßige Erpressung als gegeben anerkennen
sollte.
„In besonders
schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe
nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel
vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als
Mitglied
einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer
Erpressung verbunden hat.“
Ein denkbarer Schuldspruch würde zu weitreichenden Folgen
für
Internetnutzer als auch die Abmahnindustrie haben. Folge
könnte
sein, dass einige bekannte Anwälte ein "neues
Geschäftsmodell" übernehmen müssten.
****
Google
mobilisiert Nutzer
Kampagne gegen
Leistungsschutzrechte
Der
Internetkonzern Google hat sich erstmals mit einer breit angelegten
Kampagne auf seinen eigenen Webseiten in die Diskussion über
ein Gesetzesvorhaben im Bundestag eingeschaltet. Die Aktion richtet
sich gegen ein von der schwarz-gelben Regierung geplantes
Leistungsschutzrecht zugunsten von Presseverlagen, das am Donnerstag in
erster Lesung im Parlament behandelt wird.
...
Anwälte
kassieren nach Raubkopien ab Verbraucherschützer
warnen vor ungerechtfertigten Abmahnungen für den illegalen
Download von Filmen und Musik aus dem Internet. Mehr als 6000
Brandenburger werden jedes Jahr zur Kasse gebeten. Zwischen 450 und
1200 Euro werden gefordert. Der Norkurier (www.nordkurier.de) 10.
November 2012
****
Berlin - 02.
Oktober 2012
Berliner dapd nachrichtenagentur und dapd nachrichten melden Insolvenz
in Eigenverwaltung an
die dapd
hat am 02. 10.2012 beim AG Berlin Charlottenburg die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens beantragt. Am 4. Oktober 2012 werden
darüber hinaus die dapd Korrespondenz und Recherche GmbH, die
dapd
International Service GmbH, die dapd Sport GmbH, die dfd Foto Service
GmbH, die dapd video GmbH und die News and Medien Service Exklusiv GmbH
Insolvenz anmelden....
Ich hoffe zutiefst , mit der Übernahme dieser Schlagzeile
keine
Urheberrechte von dapd zu verletzen. Dies kann ja, wie neben
mir
auch eine Vielzahl weiterer webmaster und blogger berichten
könnnen, recht schnell geschehen. Bereits zitierte Meldungen
über das aktuelle Tagesgeschehen wurden als
Urheberrechtsverletzung angesehen und über die Anwaltskanzlei
KSP
mit Schadensersatzforderungen belegt. Sollte dieses Verfahren bereits
auf finanzielle Schwierigkeiten von dapd hingedeutet haben. dapd
seinerseits führt in der Selbstdarstellung dieses
Geschäftsmodell zur Gewinnmaximierung aus
verständlichen
Gründen heraus natürlich nicht auf . Es ist ja auch
eine Art
outsourcing, wenn man derart "schmutzige" Geschäfte
willfähigen und gleichermaßen gewinnorientierten
Instituten,
wie der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim
Rechtsanwaltsgesellschaft überträgt. So
machen sich
andere die Hände schmutzig und man vermeidet negative
Schlagzeilen. Dies ist inbesondere dann interessant, wenn man ja selber
als Nachrichtenagentur tätig ist.
Nunja, ich denke bzw. hoffe nicht, dass der nun drohende Verlust von
Arbeitsplätzen auf renetente Verweigerer der
Schadensersatzansprüche von dapd
zurückzuführen ist.
****
(Wolfgang
Blau, der Chefredakteur von »Zeit Online«)
"Auch
das schärfste Urheberrecht würde den Verlagen nicht
helfen" (31.08.2012)
»Das
Leistungsschutzrecht war eine Machtprobe für den
Springer-Verlag, und Springer
hat gewonnen.« So hat es Wolfgang Blau, der Chefredakteur von
»Zeit Online«,
in einer Keynote formuliert, die er am 31. August bei einer Urheberrechts-Fachtagung von
Bündnis 90/Die Grünen hielt. Er erläuterte, warum das geplante Gesetz nicht
nur nicht hilfreich, sondern schädlich ist. Er forderte von Politikern den
Mut, offen auszusprechen, dass infolge der Digitalisierung
»ganze Branchen und ganze Berufszweige verschwinden
werden«. Und er
plädierte dafür, sich mit den heute kaum noch
nachvollziehbaren Argumenten
zu beschäftigen, mit denen frühere
umwälzende Technologien wie der Buchdruck und die Eisenbahn
bekämpft wurden.
"Die
Niederländer sind in gesellschaftspolitischen Fragen meist
etwas freizügiger als die Deutschen. Sie trauen sich mehr
(zu). Soeben ist im Alexander Verlag Berlin die holländische
Streitschrift „No Copyright“ erschienen. Ilja Braun
hat sie ins Deutsche übertragen."
"Der
Hamburger Richter Andreas Buske würde gerne unter einer
englischen
Gerichtsperücke Recht sprechen. Da die hamburgischen
Justizvorschriften eine solche Amtstracht jedoch nicht vorsehen, hat er
sich anders beholfen und der Natur ihren Lauf gelassen. Mit barocker
Haartracht sitzt er der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg vor,
während die ihm anvertrauten
Rechtsuchendenum
Wahrheitsfindung
und Gerechtigkeit ringen. Und es sind ihm viele anvertraut."
"Vor einem
Jahr hat ein Mandant von mir (Rechtsanwalt Markus Kompa)
mit dem Landgericht Hamburg ein lustiges Experiment veranstaltet: Wo
kriegt man die billigste Zensurverfügung?
Weil die aktuellen Bemühungen des Gesetzgebers, den fliegenden
Gerichtsstand einzuschränken, leider das Presserecht
ausnehmen,
hole ich das Experiment aus meinem Giftschrank".
Wie mit dem Missbrauch
des Urheberrechts Kasse gemacht
wird
Um das Geschäft
mit urheberrechtlichen Massen -
abmahnungen haben sich ausgefeilte Erlösmodelle entwickelt.
Die Abmahner
kassieren bei kleinen Leuten vergleichsweise geringfügige
Rechtsverstöße ab,
die Wurzeln des Übels lassen sie unangetastet.
Begünstigt werden diese Aus
wüchse vom deutschen Gesetzgeber und den Gerichten. (aus
Heise.de)
NDR Fernsehen: ZAPP
Die Langversion des Interviews mit dem Blogger zum ZAPP Beitrag
"Abmahnungen gegen Blogger" Interview mit David Gall
David Gall: "Wenn das so
weiter geht,
noch ein paar von dieser Art kommen, jede Woche ein oder zwei, dann
kann man bald Hagalil zumachen. Weil das macht auch überhaupt
keinen Spaß, wenn man ständig das Gefühl
hat, jeder
kann einem irgendwelche Forderungen unterjubeln."
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Urheberrechtsverletzung?
NDR Fernsehen: ZAPP
Die Langversion des Interviews mit Timo Reinfrank zum Zapp Beitrag
"Abmahnungen gegen Blogger". Das Interview mit Timo Reinfrank
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Schutz des Urheberrechts oder Geldmache?
NDR Fernsehen: ZAPP
Die Langversion des Interviews mit dem Fachanwalt für Urheber-
und
Medienrecht zum Zapp Beitrag "Abmahnungen gegen Blogger". Das Interview mit Hermann Lindhorst
Hermann Lindhorst: "Man
muss eben
trotzdem jeden Einzelfall prüfen und kann nicht einfach so
abmahnen, ohne bestimmte Dinge geprüft zu haben. Was wir sonst
nämlich verlieren, ist die Akzeptanz des Urheberrechts in der
Gesellschaft, und wie gesagt, wir brauchen das Urheberrecht. Es ist ein
wichtiges Recht und durch diese Massenabmahnungen, die zu Tausenden
passieren im Monat, verlieren wir ein großes Stück
an
Akzeptanz für das Urheberrecht."