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Urheberrecht im digitalen Zeitalter

Forderungpraxis der KSP  

Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 


Auf diesen Seiten hat sich eine Aufstellung  aller bekannt gewordenen school shootings, beginnend in den 80iger Jahren des letzten Jahrhunderts befunden. Darüber hinaus habe ich versucht Informationen zum Themenkreis Amokläufe und speziell Amokläufe an Schule zusammenzuführen und natürlich Informationen zu den Tätern, Ursachen und Hintergründen zu liefern. Natürlich sind hier Artikel zu den einzelnen Ereignissen verlinkt gewesen. Zu diesem Zeitpunkt war mir nicht bewusst, dass ich hier jemandem einen Schaden zufüge. Darauf hat mich erst die KSP, namentlich Dr. Richter hingewiesen.
Doch der Gletschertraum wurde somit unlängst zum Alptraum. Leider hat sich das Abmahnwesen zu einem lukrativen Geschäftszweig entwickelt. Das muss ich nun am eigenen Leib erfahren.


Aufgrund der aktuellen Abmahnpraxis bzw. Forderungspraxis von Schadensersatzleistungen wegen Verstoßes gegen das Urheberrrecht auch bei vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von
Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind, sogar bei Nennung der Quelle oder Verlinkung, habe ich mich entschlossen, die strittigen Seiten demonstrativ aus dem Netz zu nehmen.

Das Urheberrecht scheint einem Wandel zu unterliegen. Es stellt sich die Frage, ob gegenwärtige Regelungenüberhaupt noch zeitgemäß sind.

Es gibt einfach zu viele Fragezeichen. Gemäß § 1 UrhG sind geschützt:
"Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes."


Handelt es sich bei der Berichterstattung zum täglichen oder nichtalltäglichen Geschehen in Form von Nachrichtentxten  nun um Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst?

Das Urhebergesetz schreibt hierzu

§ 49 UrhG
Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. 

Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.



Ich möchte noch gar nicht prüfen, ob Nachrichtenmeldungen im Einzelfalle die Voraussetzungen eines Werks im Sinne des UrhG erfüllen oder der § 49 UrhG einschlägig ist. Angesichts dieser komplizierten Rechtslage zu der nicht einmal die Gerichte eine einheitliche Meinung vertreten, erschließt es sich mir überhaupt nicht, dass Blogger und Betreiber privater Webseiten zur Kasse gebeten werden. Gilt den den Grundsatz der Unschuldsvermutung überhaupt nicht mehr? Was ist dem dem Grundsatz "in dubio pro reo". Ich bin mir sicher, dass alle hier Betroffenen  keineswegs jemanden schädigen wollten. Warum findet sich denn in der Vielzahl der Fälle noch ein Quellenhinweis oder gar ein link auf die Ursprungsseite im Anschluss an den Artikel.  Dies soll ja gerade darstellen, dass es sich nicht um eine Eigenschöpfung sondern eine Übernahme handelt.
Welche Möglichkeiten hat der Laie, wenn er prüfen möchte, wer in unserer digitalen Welt auf welchen  Textbaustein ein  Urheberrecht hat? Gibt es eine Datenbank? Angesichts der aktuellen Lage ist die aus meiner Sicht nicht möglich.

All diese Erkenntnisse lassen nur den einen Schluss zu, es geht hier um die Maximierung des Profits unter Zuhilfenahme der defizitären Situation der Urheberrechts. Solange keine für jeden verständlichen  klaren Regelungen existieren wird es immer Institutionen und Unternehmen geben, die daran Gewinne erwirtschaften wollen.

Es stellt sich die Grundfrage, geht es um Informationsfreiheit oder um Gewinnmaximierung?


Rechtsanwaltsgesellschaften wie die 

KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg
Telefon +49 40 - 45065-0
Telefax +49 40 - 344 711
E-Mail: ksp@ksp.de


haben es sich nun zum Ziel gesetzt, Verstöße jeglicher Art im Sinne ihrer Mandanten zu verfolgen und entsprechende Schadensersatzforderungen zu stellen und ggf. gerichtlich durchzusetzen.

Die Kanzlei KSP Dr. Seegers ist eine der größten Inkasso-Kanzleien in Deutschland und treibt ihrer Webseite zufolge für eine Vielzahl von Unternehmen Forderungen ein. Die Inkassoschreiben der Kanzlei KSP Rechtsanwälte ähneln sich und sind maschinell erstellt. Da Inkassokanzleien üblicherweise sehr routinemäßig  vorgehen, gehen sie teilweise sehr wenig auf den einzelnen Fall ein, da sie von ihrem Auftraggeber die Mitteilung bekommen, dass die Forderung zu Recht besteht. Dies scheint in meinem, wie auch in vielen anderen Fällen der Fall zu sein. Ich glaube nicht, dass hier eine gründliche Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt. Vielmehr gehe ich davon aus, dass Texte in einem automatisierten Verfahren ausfindig gemacht werden auf die möglicherweise Rechte bestehen.

U.a. arbeiten KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrage verschiedener Presseagenturen, wie afp, adpd etc.

Wie viele andere private webmaster und blogger habe auch ich ein Schreiben bzgl. der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung erhalten. Wie in vielen anderen Fällen auch wird die Verwendung von Texten beanstandet, an denen dapd bzw. afp ausschließliche Nutzungsrechte inne haben soll. Inwiefern dies in der Tat der Fall ist steht frei im Raum und bedarf der Prüfung

Ohne  Zustimmung der Presseagenturen dapd bzw. afp o.a. sollen die Texte über die Webseite verbreitet worden sein. Aus einer unterstellten Rechtsverletzung leiten die KSP Rechtsanwälte Schadensersatzansprüche nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie ab. Für Texte bis 1000 Zeichen werden EUR 200, für längere Texte EUR 300 verlangt. Darüber hinaus werden Dokumentations- und Rechtsverfolgungskosten in nicht unbeachtlicher Höhe geltend gemacht. Das kann sich summieren und recht teuer werden.

Bei Nichtzahlung wird die gerichtliche Geltendmachung in Aussicht gestellt.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben:

„Bei fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Insbesondere behalten wir uns vor, zusätzlich die unserer Mandantin zustehenden Unterlassungsansprüche einschließlich Abmahnung gegen Sie geltend zu machen.“


Webseiten zum gleichen Thema

 - Geschäftsmodell Abmahnung  -

Bei all dem ist es wenig hilfreich, dass es vielen anderen Bloggern/webmastern ebenso geht wie mir.

Weitere Informationen über KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim finden sich u.a. bei


System Familie, hat alle Schreiben von der KSP online verfügbar gemacht. So kann man sich auf das jeweils nächste Schreiben bereits inhaltlich einstimmen.
Herr Thiel hat seine website unter folgenden Slogan gestellt:

"Diese Internetseite setzt sich dafür ein, dass Einschränkungen der Informationsfreiheit, Zensur und Verfolgung in Deutschland beendet werden und der Rechtsstaat, vom Kopf wieder auf die Füße gestellt, seiner Verantwortung für die Menschen gerecht wird."

Urheberrechtsverletzung KSP Dr. Seegers

Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite


Urheberrechtsverletzung KSP Dr. Seegers

Abmahnung dapd nachrichten GmbH durch KSP Rechtsanwälte

Im Hintergrund steht die Firma dapd nachrichten GmbH aus Berlin. Diese lässt über die Kanzlei KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aussprechen. Es geht um die Nutzung von Texten.



Schlagzeilen mit Bezug zum Thema Urheberrecht, Abmahn(un)wesen, Schadenersatz, Leistunsschutzrecht, dapd, KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Fankenheim u.a.



Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle 93/2010
Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.
Ganzer Text
 
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Rechtswissenschaftler kritisieren geplante Änderung des UrhG


"Unmittelbar vor der ersten Lesung im Bundestag über ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet haben führende Juristen die Gesetzesvorlage als ungerechtfertigt kritisiert. In der vom Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München veröffentlichten Stellungnahme warnen sie vor "unabsehbaren negativen Folgen" eines solchen Schutzrechts."

 Leistungsschutzrecht für Verleger nicht erforderlich.
In: Legal Tribune ONLINE, 28.11.2012, (abgerufen am 29.11.2012)

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LG Berlin: Abmahnanwalt (Sandhage) wegen Erpressung und Betrug angeklagt

(26.11.2012) Abmahnungen sind – gerade bei den Empfängern – mehr als unbeliebt. Landläufig werden sie gerne schon mal als "Erpressung" bezeichnet. Im Fall eines Berliner Rechtsanwaltes könnte dieses Urteil bald ein offizielles sein: Die Staatanwaltschaft Berlin hat gegen den Anwalt Anklage wegen Betruges und Erpressung erhoben.

LG Berlin: Abmahnanwalt wegen Erpressung und Betrug angeklagt.
In: Legal Tribune ONLINE, 26.11.2012, (abgerufen am 27.11.2012)

Unangenehm wird es für Herrn Sandhage, wenn das Gericht eine gewerbsmäßige Erpressung als gegeben anerkennen sollte. „In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.“

Ein denkbarer Schuldspruch würde zu weitreichenden Folgen für Internetnutzer als auch die Abmahnindustrie haben. Folge könnte sein, dass einige bekannte Anwälte ein "neues Geschäftsmodell" übernehmen müssten.



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Google mobilisiert Nutzer 

Kampagne gegen Leistungsschutzrechte

Der Internetkonzern Google hat sich erstmals mit einer breit angelegten Kampagne auf seinen eigenen Webseiten in die Diskussion über ein Gesetzesvorhaben im Bundestag eingeschaltet. Die Aktion richtet sich gegen ein von der schwarz-gelben Regierung geplantes Leistungsschutzrecht zugunsten von Presseverlagen, das am Donnerstag in erster Lesung im Parlament behandelt wird. ...

, Google mobilisiert Nutzer: Kampagne gegen Leistungsschutzrechte.
In: Legal Tribune ONLINE, 27.11.2012, (abgerufen am 27.11.2012)

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Illegaler Download aus dem Internet

von Matthias Lanin

Anwälte kassieren nach Raubkopien ab
Verbraucherschützer warnen vor ungerechtfertigten Abmahnungen für den illegalen Download von Filmen und Musik aus dem Internet. Mehr als 6000 Brandenburger werden jedes Jahr zur Kasse gebeten. Zwischen 450 und 1200 Euro werden gefordert.
Der Norkurier (www.nordkurier.de) 10. November 2012

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Berlin - 02. Oktober 2012
Berliner dapd nachrichtenagentur und dapd nachrichten melden Insolvenz in Eigenverwaltung an

die dapd hat am 02. 10.2012 beim AG Berlin Charlottenburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.  Am 4. Oktober 2012 werden darüber hinaus die dapd Korrespondenz und Recherche GmbH, die dapd International Service GmbH, die dapd Sport GmbH, die dfd Foto Service GmbH, die dapd video GmbH und die News and Medien Service Exklusiv GmbH Insolvenz  anmelden....

(Gesamte Pressemitteilung)

Ich hoffe zutiefst , mit der Übernahme dieser Schlagzeile keine Urheberrechte von dapd zu verletzen. Dies kann ja, wie neben mir auch eine Vielzahl weiterer webmaster und blogger berichten könnnen, recht schnell geschehen. Bereits zitierte Meldungen über das aktuelle Tagesgeschehen wurden als Urheberrechtsverletzung angesehen und über die Anwaltskanzlei KSP mit Schadensersatzforderungen belegt. Sollte dieses Verfahren bereits auf finanzielle Schwierigkeiten von dapd hingedeutet haben. dapd seinerseits führt in der Selbstdarstellung dieses Geschäftsmodell zur Gewinnmaximierung aus verständlichen Gründen heraus natürlich nicht auf . Es ist ja auch eine Art outsourcing, wenn man derart "schmutzige" Geschäfte willfähigen und gleichermaßen gewinnorientierten Instituten, wie der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft überträgt.  So machen sich andere die Hände schmutzig und man vermeidet negative Schlagzeilen. Dies ist inbesondere dann interessant, wenn man ja selber als Nachrichtenagentur tätig ist.
Nunja, ich denke bzw. hoffe nicht, dass der nun drohende Verlust von Arbeitsplätzen auf renetente Verweigerer der Schadensersatzansprüche von dapd zurückzuführen ist.

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(Wolfgang Blau, der Chefredakteur von »Zeit Online«)

"Auch das schärfste Urheberrecht würde den Verlagen nicht
helfen" (31.08.2012)

»Das Leistungsschutzrecht war eine Machtprobe für den Springer-Verlag, und Springer hat gewonnen.« So hat es Wolfgang Blau, der Chefredakteur von »Zeit Online«, in einer Keynote formuliert, die er am 31. August bei einer Urheberrechts-Fachtagung von Bündnis 90/Die Grünen hielt. Er erläuterte, warum das geplante Gesetz nicht nur nicht hilfreich, sondern schädlich ist. Er forderte von Politikern den Mut, offen auszusprechen, dass infolge der Digitalisierung »ganze Branchen und ganze Berufszweige verschwinden werden«.
Und er plädierte dafür, sich mit den heute kaum noch nachvollziehbaren Argumenten zu beschäftigen, mit denen frühere umwälzende Technologien wie der Buchdruck und die Eisenbahn bekämpft wurden. 

Hier die gesamte Rede

No Copyright – eine radikale Streitschrift 

(11.06.2012).

"Die Niederländer sind in gesellschaftspolitischen Fragen meist etwas freizügiger als die Deutschen. Sie trauen sich mehr (zu). Soeben ist im Alexander Verlag Berlin die holländische Streitschrift „No Copyright“ erschienen. Ilja Braun hat sie ins Deutsche übertragen." 

zum Artikel (Carta.info)...


hier in englischer Sprache als pdf file

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Dr. Markus Ruttig, Geplantes Leistungsschutzrecht für Verlage: 

Lizenzgebühren ersetzen keine Geschäftsmodelle. 

In: Legal Tribune ONLINE, 25.06.2012, (abgerufen am 27.11.2012)

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Endstation Hamburg ? oder: Wie sich der fliegende Gerichtsstand selbst abschafft 

(Oliver García) 

21. März 2011

"Der Hamburger Richter Andreas Buske würde gerne unter einer englischen Gerichtsperücke Recht sprechen. Da die hamburgischen Justizvorschriften eine solche Amtstracht jedoch nicht vorsehen, hat er sich anders beholfen und der Natur ihren Lauf gelassen. Mit barocker Haartracht sitzt er der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg vor, während die ihm anvertrauten Rechtsuchenden um Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit ringen. Und es sind ihm viele anvertraut." 

zum Artikel (Delegibus.com)...

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Experiment zum fliegenden Gerichtsstand


"Vor einem Jahr hat ein Mandant von mir (Rechtsanwalt Markus Kompa)  
mit dem Landgericht Hamburg ein lustiges Experiment veranstaltet: Wo kriegt man die billigste Zensurverfügung?

Weil die aktuellen Bemühungen des Gesetzgebers, den fliegenden Gerichtsstand einzuschränken, leider das Presserecht ausnehmen, hole ich das Experiment aus meinem Giftschrank".

Weiter bei TELEPOLIS
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Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung


"Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem “geistigem Eigentum” basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht." (Programm der Piratenpartei)


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Holger Bleich

Die Abmahn-Industrie

Wie mit dem Missbrauch des Urheberrechts Kasse gemacht wird

Um das Geschäft mit urheberrechtlichen Massen - abmahnungen haben sich ausgefeilte Erlösmodelle entwickelt. Die Abmahner kassieren bei kleinen Leuten vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße ab, die Wurzeln des Übels lassen sie unangetastet. Begünstigt werden diese Aus wüchse vom deutschen Gesetzgeber und den Gerichten. (aus Heise.de)

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Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft", Göttinger Erklärung

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Informationen zu Urberrechtsverletzungen an Texten, insbesondere auch zu missbräuchlichen Massen- und Serienabmahnungen

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Nachrichtenagenturen mahnen Blogger ab

NDR Fernsehen: ZAPP
Die Langversion des Interviews mit dem Blogger zum ZAPP Beitrag "Abmahnungen gegen Blogger"
Interview mit David Gall

David Gall: "Wenn das so weiter geht, noch ein paar von dieser Art kommen, jede Woche ein oder zwei, dann kann man bald Hagalil zumachen. Weil das macht auch überhaupt keinen Spaß, wenn man ständig das Gefühl hat, jeder kann einem irgendwelche Forderungen unterjubeln."

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Urheberrechtsverletzung?

NDR Fernsehen: ZAPP
Die Langversion des Interviews mit Timo Reinfrank zum Zapp Beitrag "Abmahnungen gegen Blogger".
Das Interview mit Timo Reinfrank


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Schutz des Urheberrechts oder Geldmache?

 NDR Fernsehen: ZAPP
Die Langversion des Interviews mit dem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zum Zapp Beitrag "Abmahnungen gegen Blogger".
Das Interview mit Hermann Lindhorst


Hermann Lindhorst: "Man muss eben trotzdem jeden Einzelfall prüfen und kann nicht einfach so abmahnen, ohne bestimmte Dinge geprüft zu haben. Was wir sonst nämlich verlieren, ist die Akzeptanz des Urheberrechts in der Gesellschaft, und wie gesagt, wir brauchen das Urheberrecht. Es ist ein wichtiges Recht und durch diese Massenabmahnungen, die zu Tausenden passieren im Monat, verlieren wir ein großes Stück an Akzeptanz für das Urheberrecht."

Ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Hamburg: "dapd nachrichten GmbH gegen Johann Kulcsar wg. Urheberrechtsverletzung"

Urheberrechtsurteil zugunsten von dapd bringt kleinen Blogger durch überzogene Forderung in Bedrängnis
"Verwendung von 1&1 Content-Modul Texte wird zum Verhängnis. Für die 9 Texte soll dapd 2700€ + also 300€ je Text, dapd zahlt jedoch Dumpinglohn 77€ Tagessatz für freie Mitarbeiter."
Hier auch das gesamt Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Richter Lohmann)

(Quelle: www.menschenweb.de)